Damit die Bürgerstiftung überhaupt arbeiten kann, ist ein Startkapital von 50 000 Euro notwendig. Ein erster Stifter meldete sich sofort.
Harkebrügge – 22.08-2017 „Wir alle haben einen Wunsch. Wir möchten ein Dorf, in der die sozialen und kulturellen Belange so gefördert werden, dass es Freude macht, im schönen, idyllischen Ort Harkebrügge zu leben. Doch wie schaffen wir das? Die Antwort ist einfach“, sagt Thomas Tangemann, Vorsitzender des Aktivkreises Harkebrügge. „Miteinander, mit Ideen von Harkebrüggern für Harkebrügger, um Gemeinsames zu erreichen. Dafür möchten wir die Bürgerstiftung Dorfgemeinschaft Harkebrügge gründen“, so Tangemann.
Der Aktivkreis als Initiator der Bürgerstiftung hatte am Dienstagabend die Bevölkerung zu einem Informationsabend in das Pfarrheim eingeladen. „Die Bürgerstiftung ist ein hervorragendes Instrument, um gemeinnützige Projekte im Bereich des Dorfes Harkebrügge umzusetzen. Das können Vereine nicht“, schilderte Hans Eveslage vom Vorbereitungsgremium die Vorteile einer Bürgerstiftung, wenngleich es ein kompliziertes und strenges Prozedere sei.
50 000 Euro Kapital
Damit eine Stiftung überhaupt wirksam arbeiten kann, ist in Harkebrügge ein Anfangskapital von 50 000 Euro notwendig. „Ich bin mir sicher, dass wir das in Harkebrügge hinbekommen“, meinte Eveslage, der sich intensiv mit der Satzung beschäftigt hat und diese mittlerweile bereits dem Finanzamt vorgelegt hat, um die Gemeinnützigkeit zu erreichen. Denn die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung ist für das Einwerben von Stiftungskapital und Spenden unbedingt erforderlich.
Dem ehemaligen Cloppenburger Landrat schwebt vor, das jeder Mitstifter, diese müssen nicht nur aus Harkebrügge kommen, mindestes einen Betrag von 500 Euro in die Harkebrügger Bürgerstiftung einbringt. „Nur so macht es Sinn und damit wird eine Institution im Dorf auch realistisch“.
Erster Stifter gefunden
Eveslages Worte fielen auf fruchtbaren Boden, denn noch am gleichen Abend brachte der erste Stifter einen Betrag von 1000 Euro ein. Doch neben den Stiftungsbeträgen sind Spenden möglich, die dann natürlich Eins zu Eins für die Umsetzung der Stiftungszwecke weitergegeben werden. „Doch erst müssen wir das Startkapital von 50 000 Euro auf den Tisch legen“, so Eveslage.
Ihm schwebt vor, dass nach Einbringung des Stiftungskapitals und der Genehmigung etwa im Januar 2018 ein Vorstand und ein Stiftungsrat gewählt werden kann. Spätestens soll dann am 31. März die „Bürgerstiftung Dorfgemeinschaft Harkebrügge“ stehen. Die Stiftung soll gemeinnützige Projekte im Bereich des Dorfes Harkebrügge unterstützen „So eine Stiftung ist für die Ewigkeit; sozusagen über den Tod der Stifter hinaus“, sagte Eveslage. „Die Namensbezeichnung der Stiftung habe man konkret auf Harkebrügge bezogen“, so Vorbereitungsmitglied Hartmut Frerichs. Es lässt erkennen, dass mit den Stiftungsgeldern ausschließlich für die Mitmenschen in Harkebrügge etwas Gutes getan werden soll. „Zudem soll damit das Miteinander zum Ausdruck gebracht werden“, so Frerichs.
Projekt für die Zukunft
„Der Blick geht in die Zukunft“, so Tangemann. „Vielleicht ist man noch in 30, 40 oder 50 Jahren froh darüber, dass in Harkebrügge eine Bürgerstiftung gegründet wurde, die viele Dinge angeschoben hat“, so Tangemann. Passend dazu waren die Worte von Gebhard Hitzemann, Sprecher der Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Er sprach zur Bedeutung und Organisation von Bürgerstiftungen.
Quelle: NWZ Online / H. Passmann